Zoll – Grenzübertritt

Vereinfachter Grenzübertritt zu Trainingszwecken

Eine Spezialbewilligung vom Deutschen Zoll ermöglicht es allen unseren Schweizer Freunden ohne grosse Umstände auf unserer Anlage zu trainieren. Die wichtigsten Informationen sind unten zusammengefasst. Für weitere Auskünfte und Hilfe beim Grenzübertritt sind wir gerne bereit. Die entsprechenden Formulare und Unterlagen senden wir Ihnen gerne zu.

Die Hinterlegung einer Kaution ist nicht nötig, zudem benötigt man auch kein Carnet-ATA.

Vorgehen

  1. Vom SVPS-Pferdepass benötigt man 2 Kopien der 1. Seite und 2 Kopien des Signalements.
  2. Vorgängig an einem Schweizer Zoll, wo Warenabfertigungen gemacht werden, einen Freipass für das Pferd ausstellen lassen, dieser ist für ein Jahr gültig. Das nächstgelegene Zollamt von uns aus ist Rafz - Solgen, Öffnungszeiten Montag bis Freitag 07.00 -17.00 Uhr. Formular „Freipass“ vorab ausfüllen und 1 Kopie des Pferdepasses und des Signalements mitnehmen – dann geht’s ganz schnell.
  3. Zudem ist für den Deutschen Zoll das Formular „Vorübergehende Verwendung 0278“ vorgängig auszufüllen.

Die Sonderbewilligung für den Grenzübertritt nach Deutschland gilt nur für das Zollamt Klettgau-Bühl D - Wil/ZH CH (Rafzerfeld), unsere Anlage befindet sich 3 Kilometer von diesem entfernt.

Beim Grenzübertritt sind folgende Papiere unbedingt mitzuführen:

Wir freuen uns schon heute auf Ihren Trainingsbesuch im „weingaertle“.